Verhaltenskodex

im Sinne des GESESETZESVERTENDEN DEKRETS Nr. 231/2001 

MPREIS ITALIA GMBH
St.-Lorenzner-Straße Nr. 7
39031 Bruneck (BZ)

INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT

  1. VERHALTENSKODEX MPREIS ITALIA
    1.1 Bekanntmachung des Verhaltenskodex
    1.2 Verpflichtungen der Adressaten
  2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE MPREIS ITALIA
  3. Humanressourcen und Anstellungspolitik
  4. Gesundheit und Arbeitssicherheit
  5. Umweltschutz
  6. SPEZIFISCHE VERHALTENSPRINZIPIEN
    6.1 Betriebsordnung MPREIS ITALIA
    6.2 Auswahl und Einstellung neuer Mitarbeiter
  7. VERANTWORTUNG DER GESELLSCHAFTSFÜHRUNG
    7.1 Beziehungen zu den Gesellschaftern, Aufsichtsrat, Revisionsgesellschaft
  8. Verhalten gegenüber Dritten und in Geschäftsbeziehungen
    8.1 Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung sowie Aufsichts- und Kontrollbehörden
    8.2 Beziehungen zu Dienstleistern und Beratern
    8.3 Beziehungen zu Lieferanten
    8.4 Beziehungen zu Mitbewerbern
    8.5 Beziehungen zu Fachverbänden, Gewerkschaften und politischen Parteien
    8.6 Beziehungen zu Massenmedien, Forschungsinstituten, Fachverbänden und ähnlichen Körperschaften
    8.7 Geschenke, Vorteile und andere Zuwendungen
  9. Umsetzung und Kontrolle des Verhaltenskodex
    9.1 Meldungen von Verletzungen
    9.2 Disziplinarverfahren und -strafen
    9.3 Hinweisgeberschutz („Whistleblowing“)

VORWORT

Die MPREIS Italia ist ein Teil der MPREIS Warenvertriebs GmbH Österreich und ein seit Jahrzehnten geführtes Familienunternehmen, welches in Italien und Österreich tätig ist. Gegenstand der Gesellschaft sind der Gross- und Kleinhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, die Erzeugung Letzterer, der Betrieb einer Bäckerei und eines Fleischwerkes sowie die Errichtung und der Betreib von Lebensmittelmärkten.

MPREIS legt bei der Ausübung seiner Tätigkeit seit jeher Wert auf die Einhaltung grundlegender Prinzipien, welche in diesem Verhaltenskodex verschriftlicht werden. Dies im Bewusstsein, dass es nur unter Einhaltung dieser Grundsätze sowie spezifischer Verhaltensprinzipien möglich ist, ein anerkanntes und geschätztes Unternehmen, sowie ein interessanter Arbeitgeber zu sein und somit auch für alle Kunden einen Mehrwert zu schaffen.

Verantwortlich für die Einhaltung des Verhaltenskodex und der Verhaltensprinzipien sind in erster Linie der Alleinverwalter, der Aufsichtsrat, die Führungskräfte und Mitarbeiter der MPREIS Italia. Das vom G.v.D. 231/2001 vorgesehene und nun geschaffenen Kontrollorgan („Organismo di Vigilanza“) sorgt für die Umsetzung und Einhaltung der Verhaltensprinzipien und rechtmäßigen Prozesse in der MPREIS Italia.

Die MPREIS Italia setzt sich als Ziel die stetige Aktualisierung und Anpassung des Verhaltenskodex, um diesen den geschäftlichen und ethischen Prinzipien anzupassen. Die Führungskräfte der MPREIS stehen persönlich hinter den hier festgeschriebenen Werten und der Wahrung derselben.

  1. VERHALTENSKODEX MPREIS ITALIA

Dieser Verhaltenskodex stellt einen wesentlichen und integrierenden Bestandteil des Organisations-, Führungs- und Kontrollmodells nach G.v.D. 231/2001 dar. Die hier enthaltenen Grundsätze und Verhaltensprinzipien müssen von allen Adressaten in ihrer täglichen unternehmerischen Tätigkeit, sowie im Umgang mit allen Dritten, die mit der MPREIS Italia in Geschäftsbeziehungen stehen oder treten eingehalten und befolgt werden.

Der Verhaltenskodex versteht unter Adressaten die gesamte Geschäftsführung, die Verwaltungsräte (wenn vorhanden), die Überwachungsräte, alle Arbeitnehmer, Berater, Interessensträger sowie alle weiteren Dritte (wie z.B. externe Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmen).

1.1 Bekanntmachung des Verhaltenskodex

Die MPREIS Italia verpflichtet sich, gemäß G.v.D. 231/2001 den Verhaltenskodex intern und extern bekanntzumachen. An die internen Adressaten erfolgt dies vor allem durch Fortbildungs- und Informationsmaßnahmen, durch das Aushängen an den Arbeitsplätzen – als Anhang der Hausordnung und der Veröffentlichung im INTRANET. Die externen Adressaten werden hingegen ausreichend darüber informiert, sodass diese jedenfalls die Inhalte kennen und diesen bewusst zustimmen.

Der Verhaltenskodex wird zusätzlich, um eine weitmöglichste Erreichbarkeit gewährleisten zu können, auf der Homepage von MPREIS veröffentlicht

1.2 Verpflichtungen der Adressaten

Die Adressaten verpflichten sich, die Inhalte des Verhaltenskodex zu kennen und diesen zuzustimmen. Im Falle von Unklarheiten ist es Pflicht aller internen Adressaten sich an den jeweils Vorgesetzten und/oder Ansprechpartner innerhalb der MPREIS Italia zu wenden, um diese aus dem Weg zu räumen. Eventuelle Verletzungen, welche direkt oder durch Dritte in Erfahrung gebracht werden, müssen umgehend an den jeweils Vorgesetzten und/oder Ansprechpartner und/oder an das Kontrollorgan (in nicht anonymer Weise) mitgeteilt werden (àsiehe hierzu Punkt 6 des Verhaltenskodex). Weiters sind alle Adressaten verpflichtet, alle Dritten, die mit MPREIS Italia in Geschäftsbeziehungen stehen, über die Vorgaben des Verhaltenskodex zu informieren.

Vor allem die Führungskräfte der MPREIS Italia verpflichten sich mit ihrem Verhalten ein Vorbild für alle Mitarbeiter zu sein.

2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE MPREIS ITALIA

Die gesamten Mitarbeiter der MPREIS Italia sind verpflichtet folgende Grundsätze zu beachten:

  • Beachtung der Gesetzesbestimmungen: alle Geschäftsbeziehungen und sämtliche Tätigkeiten werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodex und der internen Betriebsordnung ausgeübt. Kein gegenteiliges Verhalten wird akzeptiert und jedes unrechtmäßige Verhalten wird gemäß Disziplinarordnung geahndet.
  • Beachtung der Redlichkeit und Korrektheit: der Umgang in allen Geschäftsbeziehungen und sämtlichen Tätigkeiten, im Besonderen auch mit Mitbewerbern (sog. „competitors“) erfolgt unter Einhaltung der Grundsätze, der Redlichkeit und Korrektheit.
  • Vermeidung von Interessenskonflikten: Die Mitarbeiter der MPREIS Italia sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet, die allgemeinen Interessen und Ziele der Unternehmenstätigkeit der MPREIS zu verfolgen.
  • Transparenz in der Buchhaltung: Bei allen buchhalterischen Vorgängen gilt das Transparenzprinzip. Dies betrifft nicht nur die Tätigkeit des Alleinverwalters, sondern auch eines jeden Arbeitnehmers und Mitarbeiters. Die Gesellschaft erstellt alle buchhalterischen Unterlagen gemäß der vom Gesetz, im Besonderen vom ZGB vorgesehenen Normen, sowie der nationalen und internationalen Bestimmungen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit der buchhalterischen Eintragungen gelegt, sodass diese stets gesetzeskonform, klar und jederzeit nachvollziehbar durchgeführt werden müssen.
  • Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums, sowie der Autorenrechte: MPREIS Italia verurteilt jede Art von Betrug, widerrechtlicher Duplikation oder Vervielfältigung, Fälschung, widerrechtlichen Aneignung oder Veränderung von Marken, Kennzeichen sowie von geistigen Werken.
  • Schutz und Sicherheit der Daten: Der Schutz und die Sicherheit der Daten stellt für MPREIS Italia ein grundlegendes Prinzip dar. Die Gesellschaftsorgane, sowie alle Arbeitnehmer sind zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit der Informationen und Daten, welche sie durch ihr Arbeitsverhältnis erhalten, verpflichtet. Dementsprechend gilt als integrierender und wesentlicher Bestandteil des gegenständlichen Verhaltenskodex das interne Handbuch für die Nutzung von E-Mail und Internet innerhalb der MPREIS Italia.
  • Gegenseitiger Respekt, keine Diskriminierung und Mobbing: Die MPREIS Italia schützt die individuelle Persönlichkeit aller Mitarbeiter und Angestellten. Dabei wird keinerlei Art von Diskriminierung und Mobbing gestattet. Alle Mitarbeiter und Angestellten sind angehalten zusammenzuarbeiten, damit zu jeder Zeit ein Arbeitsklima geschaffen und beibehalten wird, das auf gegenseitigem Respekt beruht und jedem ermöglicht, seine Ziele im Unternehmen zu erreichen. Es werden keine unhöflichen Umgangsweisen, weder mit Kollegen, noch mit Kunden oder Lieferanten, akzeptiert.
  • Nutzung von Einrichtung, Geräten und Struktur des Unternehmens: Die Nutzung der Einrichtung, Geräte und / oder Struktur des Unternehmens muss mit Sorgfalt und nur für die dafür vorgesehenen Zwecke erfolgen. Diesbezüglich müssen die Güter sowie die Ressourcen, welche den Mitarbeitern in der Ausübung ihrer Tätigkeit anvertraut werden, sorgfältig bewacht, aufbewahrt und geschützt werden. Die Mitarbeiter müssen diese immer angemessen und sachgerecht nutzen, den Umgang von unbefugten Dritten unterbinden und diese nicht für den eigenen Nutzen einsetzen. Jedenfalls wird jede Nutzung verboten, welche gegen die geltenden Gesetzesbestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.
  • Mitteilung / Auftreten nach Außen: Jede Art der Mitteilung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der professionellen Verhaltensregeln. Sie hat die Vorgaben der Klarheit, Transparenz, Rechtzeitigkeit und Sorgfalt zu erfüllen. Die Mitteilungen und Verbreitung von Nachrichten erfolgen seitens der dazu berechtigten Mitarbeiter.Die Verbreitung von falschen Meldungen wird nicht geduldet.

3. Humanressourcen und Anstellungspolitik

Die Humanressourcen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Unternehmens und sind für die Existenz desselben entscheidend. Aus diesem Grund ist es für die MPREIS Italia ein besonderes Anliegen, dass allen Arbeitnehmern gleiche Arbeits- und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden und somit jede Art der Diskriminierung verhindert wird.

4. Gesundheit und Arbeitssicherheit

Für die MPREIS Italia ist der Schutz der Gesundheit sowie der Sicherheit in der Ausübung der Unternehmenstätigkeit ein grundlegender Aspekt. Demzufolge ist es ein wesentliches Anliegen, Arbeitsunfälle und / oder Berufskrankheiten zu vermeiden. Die MPREIS Italia setzte sich dafür ein, dass alle Arbeitsplätze und Prozesse sowie Abläufe unter Einhaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen im Bereich der Gesundheit und Arbeitssicherheit strukturiert sind.

Aus diesem Grund garantiert die Gesellschaft auch, dass die Mitarbeiter und Angestellten regelmäßig die vom Gesetz vorgesehenen Schulungen wahrnehmen sowie jede weitere Maßnahme der präventiven Sensibilisierung.

Um Gefahren zu vermeiden, ist es den Adressaten untersagt, während der Arbeitszeiten Alkohol und / oder andere Rausch- und Suchtmittel zu konsumieren oder unter deren Einfluss ihrer Arbeit nachzugehen. Es gilt zudem in allen Geschäftslokalen und Aufenthaltsräumen ein striktes Rauchverbot.

5. Umweltschutz

Die Achtung der Umwelt hat für die MPREIS Italia eine grundlegende Bedeutung in der Ausübung ihrer Unternehmenstätigkeit. Die Einschränkung eventueller negativer Auswirkungen der Tätigkeit auf die Umwelt hat dabei höchste Priorität.

Dabei orientiert sich die MPREIS Italia an folgenden Grundprinzipien:

  • Vermeidung von Wasserverschmutzungen, Schadstoffemissionen, schädlichen Abfällen, Verschmutzungen des Bodens oder des Untergrunds;
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lagerung, des Transports und der Entsorgung von Abfall;
  • Genaue Überprüfung bei der Beauftragung von Dritten bzw. externen Dienstleistern, ob diese gemäß der geltenden Gesetzesbestimmungen ermächtigt sind, die spezifischen Abfälle zu entsorgen;
  • alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Angestellte sind angehalten Emissionen und Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren bzw. wenn möglich zu vermeiden;
  • alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Angestellte werden gemäß den intern geltenden Prozessen geschult.

Die Vorgehensweise der MPREIS Italia wird im diesbezüglichen Protokoll niedergeschrieben und unterliegt der Kontrolle des Kontrollorgans. 

6. SPEZIFISCHE VERHALTENSPRINZIPIEN

In der Folge wird eine Reihe von spezifischen Verhaltensprinzipien der MPREIS Italia näher aufgelistet, zu deren Einhaltung sämtliche Adressaten verpflichtet sind.

6.1 Betriebsordnung MPREIS ITALIA

Die Betriebsordnung bildet integrierenden Bestandteil dieses Verhaltenskodex. Allen Mitarbeitern und Angestellten von MPREIS Italia wird diese bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt. Das Dokument wird vom MPREIS Italia Filialorganisation / Personalabteilung erstellt, aktualisiert und archiviert.

6.2 Auswahl und Einstellung neuer Mitarbeiter

Alle Adressaten, welche bei der Auswahl und Entscheidung der Einstellung neuer Mitarbeiter beteiligt sind, verpflichten sich folgende Grundsätze einzuhalten:

  • die Auswahl neuer Mitarbeiter erfolgt transparent und unvoreingenommen;
  • es wird keine Art der Diskriminierung oder des Mobbings geduldet; 
  • personelle Entscheidungen erfolgen ausschließlich nach kompetenz- und berufsbezogenen Kriterien;
  • Vetternwirtschaft oder unrechtmäßige Bevorzugungen werden zu keiner Zeit geduldet;
  • es sind nur rechtmäßige Arbeitsverhältnisse geduldet;
  • die geltenden Gesetzesbestimmungen müssen zu jeder Zeit eingehalten werden, im Besonderen die Arbeitnehmerrechte.

Das diesbezügliche interne Dokument „Personalabteilung“, welches einen integrierenden Bestandteil des Verhaltenskodex bildet, wird von MPREIS Italia Personalabteilung erstellt, aktualisiert und archiviert.

7. VERANTWORTUNG DER GESELLSCHAFTSFÜHRUNG

7.1 Beziehungen zu den Gesellschaftern, Aufsichtsrat, Revisionsgesellschaft

Der Alleinverwalter der MPREIS Italia verpflichtet sich die MPREIS Italia nach den Prinzipien der Redlichkeit, Transparenz und Gesetzmäßigkeit zu verwalten und den Gesellschaftern alle nötigen Informationen sorgfältig, wahrheitsgetreu und zeitgerecht mitzuteilen. Dabei wird jedes Verhalten vermieden, welches das Stimmrecht der Gesellschafter unrechtmäßig beeinflussen könnte.

Alle Führungskräfte und Mitarbeiter, welche im Kontakt mit dem Aufsichtsrat und / oder einer Revisionsgesellschaft stehen, sind jederzeit dazu verpflichtet Transparenz, Offenheit und Redlichkeit anzuwenden, auch um damit die Rechnungsprüfungs- und Kontrolltätigkeit weit möglichst zu erleichtern.

8. Verhalten gegenüber Dritten und in Geschäftsbeziehungen

8.1 Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung sowie Aufsichts- und Kontrollbehörden

Alle Adressaten verpflichten sich in allen Beziehungen zu in- oder ausländischen Behörden, öffentlichen Institutionen u.ä., korrekt und transparent zu handeln und dabei die jeweils geltenden Gesetzesbestimmungen, sowie die Grundsätze und Verhaltensprinzipien dieses Verhaltenskodex einzuhalten. Dies gilt insbesondere für alle Adressaten, welche für das Ansuchen zum Erhalt von Beiträgen, Subventionen und Finanzierungen ermächtigt sind. Die MPREIS Italia verpflichtet sich in diesem Zusammenhang auch dazu, dass alle erhaltenen Beträge nur für jene Zwecke benutzt werden, für welche sie zuerkannt wurden.

Die MPREIS Italia duldet zu keiner Zeit Bestechung, unrechtmäßige Bevorzugungen sowie rechtswidrige Absprachen.

8.2 Beziehungen zu Dienstleistern und Beratern

Die MPREIS Italia verpflichtet sich in den Beziehungen zu Dienstleistern und Beratern folgende Verhaltensregeln einzuhalten:

  • alle Berater werden vor einer Beauftragung auf ihre Eignung hin geprüft;
  • die Beauftragungen werden gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen mit einer schriftlichen Rahmenvereinbarung geregelt;
  • die Honorare und / oder Zahlungen erfolgen gemäß den vereinbarten Tarifen und dürfen in keinem Fall unangemessen sein. Die Zahlungen müssen innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen;
  • zu keinem Zeitpunkt sind Barzahlungen erlaubt.

8.3 Beziehungen zu Lieferanten

Die Auswahl und Verwaltung der Lieferanten erfolgt unter Einhaltung der Grundsätze der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Damit soll jede Art der Diskriminierung vermieden werden. Die Mitarbeiter der MPREIS Italia sind verpflichtet periodisch zu überprüfen, ob die Lieferanten die Verhaltensprinzipien dieses Verhaltenskodex auch einhalten.  

8.4 Beziehungen zu Mitbewerbern

Die MPREIS Italia orientiert sich in ihrer Unternehmenstätigkeit und vor allem in den Beziehungen zu allen Mitbewerbern (sog. „competitors“) an den Prinzipien der Korrektheit, Redlichkeit, Transparenz und Fairness.

Die Gesellschaft achtet das gewerbliche und geistige Eigentum Dritter vor allem in Bezug auf Autorenrechte, Patentrechte, Marken und Erkennungszeichen.

Die Unternehmenstätigkeit aller Adressaten bleibt dabei unabhängig vom Verhalten der Mitbewerber auf dem nationalen und ausländischen Markt.

8.5 Beziehungen zu Massenmedien, Forschungsinstituten, Fachverbänden und ähnlichen Körperschaften

Die Beziehungen mit den Massenmedien, Forschungsinstituten, Fachverbänden und ähnlichen Körperschaften sowie die Informationsweitergabe an selbige, werden ausschließlich vom Verwaltungsorgan vorgenommen. Alle nach außen getragenen Informationen über die MPREIS Italia müssen vollständig, wahrheitsgetreu und transparent sein.

8.6 Beziehungen zu Fachverbänden, Gewerkschaften und politischen Parteien

Die MPREIS Italia gewährt keinerlei direkte oder indirekte Beiträge zugunsten von politischen Organisationen, Parteien, Bewegungen, Komitees und / oder deren Vertretern oder Kandidaten. Weiters wird kein Verhalten geduldet, dass auf politische Vertreter direkt oder indirekt Druck ausüben könnte, um eine gewisse Handlung im Interesse oder zum Vorteil der Gesellschaft zu erhalten.


8.7 Geschenke, Vorteile und andere Zuwendungen

Den Führungskräften, Angestellten und / oder Mitarbeitern der MPREIS Italia ist es untersagt Geschenke, Vorteile und / oder andere Zuwendungen eventuellen Kunden, Lieferanten, öffentlichen Beamten oder anderen Dritten anzubieten oder zuzugestehen. Handelsübliche Gefälligkeiten sind erlaubt, solange diese einen mäßigen Wert (ungefähr Euro 50,00) haben und diese nicht die Integrität oder das Ansehen einer der beiden Parteien gefährden. Weiters dürfen sie bei einem unparteiischen Beobachter nicht den Anschein erwecken, dass sie zum Zweck, einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen, gewährt worden sind. 

Den Führungskräften, Angestellten und / oder Mitarbeitern der MPREIS Italia ist es untersagt – auch bei besonderen Festtagen – für sich oder andere Geschenke, Vorteile und / oder andere Zuwendungen, mit Ausnahme von handelsüblichen Gefälligkeiten, welche einen mäßigen Wert haben (ungefähr Euro 50,00), anzunehmen. Die handelsüblichen Gefälligkeiten mit mäßigem Wert können nur dann angenommen werden, wenn sie bei einem unparteiischen Beobachter nicht den Anschein erwecken, dass sie zum Zweck, einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen, gewährt worden sind.

Derjenige, der unabhängig von seinem Belieben ein Geschenk, einen Vorteil und / oder eine Zuwendung von nicht mäßigem Wert erhält, muss umgehend schriftliche Mitteilung an die Filialorganisation machen, welche die Rückgabe vornimmt. Sollte eine Rückgabe nicht mehr möglich sein, behält die Gesellschaft die Zuwendung und wird diese einem wohltätigen Zweck zuführen.

9. Umsetzung und Kontrolle des Verhaltenskodex

Die MPREIS Italia unterstützt durch ein eigens vorgesehenes Kontrollsystem die Vermeidung eines jeden rechtswidrigen Verhaltens sowie die Einhaltung der hier verankerten Verhaltensprinzipien.

9.1 Meldungen von Verletzungen

Alle Mitarbeiter der MPREIS Italia sind dazu angehalten, Verletzungen und/oder versuchte Verletzungen umgehend zur Meldung zu bringen. Alle diesbezüglichen Meldungen müssen unverzüglich entweder via E-Mail an ext-cosmina.ebner@mpreis.com , oder auf dem Postweg an das Kontrollorgan der MPREIS Italia, Mazziniplatz Nr. 49, 39100 Bozen (BZ) geschickt werden.

9.2 Disziplinarverfahren und –strafen

Alle Verletzungen und/oder versuchten Verletzungen der hier festgelegten Verhaltensregeln seitens der Mitarbeiter, werden gemäß Disziplinarsystem der MPREIS Italia geahndet. Das Disziplinarsystem richtet sich nach den im Arbeitsrecht gültigen Normen und Kollektivverträgen, und ist der Schwere der Zuwiderhandlung angepasst.

9.3 Hinweisgeberschutz („Whistleblowing“)

Die MPREIS Italia GmbH setzt sich dafür ein, dass das Unternehmen nach ethisch und rechtlich inspirierten Prinzipien geführt wird. Die Meldung von eventuellen Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen soll dazu beitragen, kritische Probleme und Risiken, denen alle Gesellschaften, einschließlich dieses Unternehmen, potenziell ausgesetzt sind, rechtzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren bzw. so weit als möglich auszuschließen.

Die MPREIS Italia GmbH in der Umsetzung der Bestimmungen des G.v.D. 231/2001, stellt einen eigenen Kanal zu Verfügung, über welchen vertraulich potenziell unangemessenes Verhalten, Fehlverhalten oder mutmaßliche Verstöße gegen die im Organisationsmodell 231/2001, im Verhaltenskodex, in der Betriebsordnung vorgesehenen Bestimmungen oder allgemein Verstöße gegen geltende Gesetzesbestimmungen oder andere Vorschriften gemeldet werden können.

Die dementsprechenden Meldungen an das Postfach einer externen Rechtsanwaltskanzlei an die Rechtsanwältin Cosima Ebner, Mazziniplatz Nr. 49, 39100 Bozen mittels Postwege oder an die E-Mail-Adresse: ext-cosmina.ebner@mpreis.com übermittelt werden.

Grundlegend ist für die MPREIS Italia GmbH, dass die Vertraulichkeit von Hinweisgebern (s.g. „Whistleblower“) und anderen geschützten Personen jederzeit berücksichtigt und geschützt wird und diese vor den Risiken möglicher Vergeltungsmaßnahmen bewahrt werden, dies in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzesbestimmungen. In diesem Sinne werden alle Hinweise in anonymer und vertraulicher Weise bearbeitet. Es wird jedoch darum ersucht, damit die bestmöglichen Voraussetzungen für eine effektive Untersuchung vorliegen, dass die Meldenden Personen ihre Identität preisgeben.

Bei Eingang einer Meldung wird innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt eine Empfangsbestätigung von der externen Rechtsanwaltskanzlei übermittelt. Innerhalb von 90 Tagen wird eine erste Erklärung zu der Meldung abgegeben. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die „Whistleblowing“-Meldung nicht belegbar ist oder rein aus böser Absicht abgesendet wurde, so wird die Meldung an die interne zuständige Abteilung weitergeleitet.